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Klassen

Hier gibt es eine Übersicht über die Führerscheinklassen, dessen Ausbildung bei uns angeboten wird:


Klasse A-direkt
Mindestalter: 24 Jahre
Befristung: keine
Beinhaltet: AM, A1, A2

Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung

Dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung


Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. Nach 2jähriger Fahrpraxis Aufstieg auf A mit praktischer Prüfung.


Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: M

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Nicht mehr als 0.1Kw/Kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h und max. 15KW


Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre bzw. BF (Begleitetes Fahren) mit 17
Beinhaltet: AM, L

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination /zG.Zugfahrzeug + z.G. Anhänger nicht mehr als 3,5 to.


Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre bzw. BF (Begleitendes Fahren) mit 17
Voraussetzung: nur mit Klasse B

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B und B96 fallen. Anhänger max. 3,5 to.


B96

Klasse B Fahrzeug mit einen Anhänger. Die Fahrzeugkombination /z.G.Zugfahrzeug + z.G Anhänger) liegt zwischen 3,5 to und 4,25 to.


Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: Mofaprüfbescheinigung


Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Kleinkrafträder bis max. 50ccm, max 45 km/h und max 4KW. Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei elektromotor ohne Batterie)

Als Kleinkrafträder gelten auch:


Klasse T

Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: L
Befristung: keine


Mofa-Prüfbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahre

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofas auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum führen eines Mofas, ebenfalls keine Prüfbescheinigung.


Umschreibung nach §31 FeV (Umschreibung eines Ausländischen Führerscheins)

Ihr dürft nach der Anmeldung eures Wohnsitzes in Deutschland mit eurem nationalen Führerschein in der Regel ein halbes Jahr fahren, danach benötigt ihr einen deutschen Führerschein.

Ob euer nationaler Führerschein einfach in einen deutschen umgetauscht wird, ob ihr eine theoretische oder praktische oder beide Prüfungen oder die gesamte Ausbildung durchlaufen müsst, hängt davon ab, in welchem Land ihr euren Führerschein erworben habt.

Ihr benötigt:

Die Antragstellung erfolgt bei der Führerscheinstelle deines Straßenverkehrsamtes.

Die Bearbeitungszeit kann 4-6 Wochen dauern.

Die theoretische Prüfung kann in vielen Sprachen abgelegt werden. Entsprechendes Lernmaterial kann in der Fahrschule bestellt werden.

Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung könnt ihr Übungsstunden mit uns vereinbaren.